Kindergarten und Krippe St. Michael
Mo. 7:00 – 15:15 Uhr
Di. – Do. 7:00 – 16:30 Uhr
Fr. 7:00 – 14:00 Uhr
Kontakt:
Leitung Tanja Ritter
08304 9294730 (Kinderkrippe)
oder 08304 5315 (Kindergarten)
E-Mail schreiben
Anmeldeformular (84 KB)
Konzeption (7.7 MB)
Tag der offenen Tür und Neuanmeldung für 2025/ 2026
Schnuppertag
Freitag, 21. Februar 2025 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Möchten Sie sich vor der Kindergarten- und Krippenanmeldung unsere Einrichtung in Ruhe anschauen?
Dann laden wir Sie herzlich an diesem Nachmittag ein. Hier können bereits erste Fragen beantwortet werden und Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Kind die Räume zu erkunden. (An diesem Tag findet keine offizielle Anmeldung statt).
Neuanmeldung für das Jahr 2025/2026
Die Anmeldung findet an diesem Nachmittag für Krippen- und Kindergartenkinder statt. Bitte melden Sie Ihr Krippenkind auch an, wenn es während des Krippenjahres 25/26 starten soll.
Bringen Sie bitte zur Anmeldung das U-Heft und den Impfpass mit. Für die Aufnahme in unsere Einrichtung benötigen die Kinder einen ausreichenden Masernimpfschutz. Bitten denken Sie rechtzeitig daran.
Unseren Anmeldebogen finden Sie oben stehend. Bringen sie auch diesen ausgefüllt mit.
Bitte benutzen Sie den Eingang des Kindergartens, da die Krippenkinder bis ca. 14:45 Uhr schlafen. Dieser befindet sich beim Spielplatz mit der großen Buche.
für das Kindergartenjahr 2024/2025
3-4 Stunden 125,00 Euro
4-5 Stunden 130,00 Euro
5-6 Stunden 136,00 Euro
6-7 Stunden 141,00 Euro
7-8 Stunden 147,00 Euro
8-9 Stunden 152,00 Euro
Der Beitrag ist inklusive 4,00 Euro Spielgeld.
Der Freistaat Bayern fördert die Kindergartenbeiträge mit 100 Euro pro Monat. Die Eltern zahlen also mindestens 25 und höchstens 52 Euro pro Monat für den Kindergartenplatz.
3-4 Stunden 168,00 Euro
4-5 Stunden 181,00 Euro
5-6 Stunden 190,00 Euro
6-7 Stunden 204,00 Euro
7-8 Stunden 219,00 Euro
8-9 Stunden 230,00 Euro
Auch hier ist der Beitrag inklusive 4,00 Euro Spielgeld.
Eine Förderung der Krippenbeiträge ist möglich. Sie ist einkommensabhängig und muss von den Eltern selbst beim ZBFS beantragt werden. Zum Antrag